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Nicht vergessen...GEZ am 01.01.2013

Für “kleines” Geld und ohne Anwaltszwang kann jeder gegen den neuen, ab 2013 geltenden und sehr umstrittenen Rundfunkbeitrag klagen.
In anderen Worten und zusammengefasst:

Der Klageweg ist einfach.

Bis auf 75 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten.
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse.
Es ist kein Rechtsanwalt notwendig.

Man fragt sich wirklich, warum man unter diesen Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2013 noch weiter für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen sollte? Ich werde keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Schließlich kostet das neben etwas Zeit, 75 EUR und eventuell noch Zinsen und Mahngebühren. Alles in allem um die 100 EUR.

 

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quelle: krisenfrei...krisenfrei.wordpress.com

 

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